Pressemitteilung des Stadtsportbundes vom 5.7.

Der Stadtsportbund Bonn wird kein Bürgerbegehren gegen die Verlängerung des Generalintendantenvertrages einlegen. Die juristische Prüfung hat ergeben, dass ein Bürgerbegehren nicht zulässig wäre.

Allerdings ist es rechtlich möglich, den Teil des Vertrages anzugreifen, der nach 2018 den Zuschuss der Stadt an das Theater Bonn regeln soll, da die Höhe des Zuschusses nicht durch eine Haushaltssatzung rechtlich verbindlich festgeschrieben ist.

Der Stadtsportbund wird diesen Weg allerdings nicht gehen und den Willen der demokratisch gewählten Ratsvertreter respektieren, sofern die Stadt jetzt nicht aus finanziellen Gründen existenzielle Leistungen für die Bonner Bürger streichen muss, weil zu viel Geld in den Kulturhaushalt fließt.

Pressemitteilung SSB 5 7 16 Kein B�rgerbegehren

 

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