Die Landesregierung in Rheinland-Pfalz hat beschlossen, dass bestimmte Sportarten wieder ihren ‘Betrieb’ aufnehmen können. Dazu gehört auch Tennis. Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt, aber doch sicher ein Modell für NRW oder?? Da regiert ja ein MP, der schon vor Bayern für Lockerungen eingetreten ist….!!!! Man erinnert sich an früher: Zonenrandgebiete – da gab es doch auch jede Menge Vergünstigungen. Und Bonn ist ja ein Randgebiet von RPS…..!!!! Wir bleiben dran!!! Der Landessportbund NRW hoffentlich auch.
K.M.
(6) Individualsport im Freien, beispielsweise Rudern, Segeln, Tennis, Luftsport, Leichtathletik, Golf, Reiten und ähnliche Sportarten, bei dem das Kontaktverbot und der Mindestabstand nach § 4 Abs. 1 eingehalten werden können, ist zu Freizeit- und Trainingszwecken zulässig. Zu diesem Zweck ist die Nutzung von Einrichtungen und Anlagen im Freien nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 7 mit Ausnahme der Schwimm- und Spaßbäder zulässig, soweit die gebotenen Hygienemaßnahmen eingehalten werden und der Träger der Einrichtung oder Anlage einer Öffnung ausdrücklich zustimmt.