Liebe Hockeyfreundinnen und Hockeyfreunde,
im Hinblick auf die aktuell hohen Corona-Infektionszahlen und den bereits vorhandenen Beschränkungen in einigen Kommunen halte ich die Durchführung einer Hallensaison unter regulären Bedingungen für sehr fraglich. Auch erreichten mich in den vergangenen Tagen diverse Mails von besorgten Sportkameraden-innen mit der Bitte eine Regelung über die freiwillige Teilnahme von Mannschaften am Spielbetrieb der kommenden Hallensaison zu erlassen:
Nach Rücksprache mit dem WHV-Präsidium und dem Verbandsausschuss hat sich der Sportausschuss zu der folgenden Regelung entschieden:
1. Die Teilnahme an der kommenden Hallensaison erfolgt auf freiwilliger Basis, d. h. mit einer Absage ist kein Abstieg verbunden.
2. Der Tabellenführer am Ende der Saison erwirbt das Aufstiegsrecht, sofern alle Spiele in seiner Gruppe absolviert wurden. Sollten nicht alle Spiele absolviert sein, entscheidet der ZA über die Wertung der Saison. Einen sportlichen Absteiger gibt es nicht.
3. Die Meldung einer Mannschaft ist für die gesamte Saison verbindlich, d. h. es gelten alle Regelungen der SPO DHB und WHV.
4. Der schuldhafte Rückzug (nicht Corona-bedingt) oder der Ausschluß nach § 25 (5) (mehrmaliges schuldhaftes Nichtantreten) führt zu einem Abstieg der betroffenen Mannschaft. Die Entscheidung hierrüber liegt beim ZA.
5. Sollten sich innerhalb einer Gruppe mehrere Mannschaften entscheiden, zur Hallensaison nicht anzutreten, behält es sich der Sportausschuss vor, eine neue Gruppeneinteilung vorzunehmen.
Mannschaften die unter diesen Bedingungen am Spielbetrieb teilnehmen möchten, werden gebeten bis zum 30.10.2020, 19.00 Uhr ihre Meldung an den jeweiligen Staffelleiter zu übermitteln.Meldungen nach dem Termin werden nicht mehr entgegengenommen.
Nach dem genannten Termin werde ich kurzfristig weitere Informationen veröffentlichen.
Ich hoffe auf euer Verständnis im Hinblick auf die o. g. Regelungen und verbleibe
mit sportlichem Gruß
Matthias Hecker
Vizepräsident Sport