CoronaSchVO ab 1.12. – Rundschreiben des SSB

Liebe Vereinsvertreter*innen,

in der ab dem 01.12.2020 gültigen Coronaschutzverordnung, das Ergebnis aus dem Gespräch der Ministerpräsident*innen und der Bundesregierung in der vergangenen Woche, ergeben sich für den Sport keine Änderungen.

Auch wenn das für manche enttäuschend oder nicht nachvollziehbar sein mag. Es geht weiterhin nicht darum zu hinterfragen, welche Sportart denn unter welchen konkreten Rahmenbedingungen coronakonform möglich wäre und welche nicht. Es geht auch nicht darum, den Sport generell, bzw. die sportliche Betätigung im Freien zu verbieten.

Es geht im Kern weiterhin ausschließlich darum, Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren, und da sitzen wir Sportler mit vielen anderen Bereichen unserer Gesellschaft wie z.B. der Gastronomie, Hotels und den vielen Kultureinrichtungen in einem Boot. Das erklärt auch die Entscheidung des OVG Münster vom heutigen Tage, Tennis in der Halle weiterhin zu verbieten.

https://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/99_201130/index.php

Aber gerade deshalb an dieser Stelle an Sie und euch der dringende Appell, nicht auf den Sport und die Bewegung im Freien zu verzichten. Geht raus zum Laufen, Radfahren oder Joggen – allein,  mit weiteren Familienmitgliedern oder Freunden aus einem weiteren Haushalt.

Weiterhin ans Herz legen möchte ich Ihnen und euch noch einmal die Initiative #trotzdemSPORT des LSB mit seinen Stadt- und Kreissportbünden https://www.lsb.nrw/trotzdemsport

Anregungen für Vereine und deren Mitglieder zu Onlineangeboten, coronakonformen Bewegungs-, Spiel- und Sportangeboten für Kinder und Jugendliche, Familienralleys oder ein Online-Adventskalender mit sportlichen Überraschungen hinter jedem Türchen.

Für telefonische Rückfragen oder per Mail ist unsere Geschäftsstelle weiterhin immer mit mind. einer Person besetzt.  

Haltet durch und #bleibtGESUND

Mit freundlichen Grüßen

Ihr und euer Team des Stadtsportbund

Bernd Seibert

Geschäftsführer

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