Antrag für die MV am 30.3.2022

Die Mitgliederversammlung möge beschließen:

Der Beschluss der Mitgliederversammlung vom 21. März 2018 wird aufgehoben. Dieser Beschluss beinhaltet:

  • Die Beiträge der Kinder und Jugendlichen der Rugbyabteilung betragen die Hälfte der Beiträge der Kinder und Jugendlichen aus der Hockey- und Tennisabteilung.
  • Das Budget der Abteilung Rugby wird separat geführt.
  • Mindestens 10% der Mitgliedsbeiträge stehen für den Gesamtverein zur Verfügung. Im Sinne einer kooperativen und solidarischen Vereinsstruktur können auch höhere Anteile der Mitgliederbeiträge für den Gesamtverein zur Verfügung gestellt werden.

Die neuen Regelungen lauten:

  • Die Beiträge aller Mitglieder der Rugbyabteilung sind in gleicher Höhe wie die der Mitglieder der Hockey- und Tennisabteilung abzuführen.
  • Die Einnahmen und Ausgaben der Rugbyabteilung werden in gleicher Weise in dem Gesamtetat des BTHV geführt und wie die Etats der Hockey- und Tennisabteilung verwaltet.

Die neue Beitragsregelung gilt ab dem 1.1.2023. Die Änderung der Verwaltung der Einnahmen und Ausgaben tritt ab sofort in Kraft.

Begründung:

  1. In den Gesprächen zum Start eines Pilotprojektes 2015 und bei der Aufnahme der Rugbyabteilung in den BTHV 2016 wurden die Beschlüsse zur Beitragshöhe und zur Verwaltung der Beiträge für zwei Jahre damit begründet, dass die Abteilung sich im Neuaufbau befindet und deshalb nur für diese Zeit ein Sonderstatus gewährt werden sollte.
  2. Der BTHV hatte bis zur Aufnahme der Rugbyabteilung den Status eines Gesamtvereins mit zwei Abteilungen, in der in einem Vorstand für beide Abteilungen die Belange des Vereins geregelt wurden und in der auch die Beitragsstruktur für beide Abteilungen gültig war.
  3. Die Alternative zu dieser Vereinsstruktur ist ein Spartenverein, der zwar unter dem Dach eines Gesamtvereins, aber intern durch die einzelnen Abteilungen eigenständig organisiert ist. Es gibt in dem Fall einen Beitrag für den Gesamtverein, aus dem die Kosten für die entsprechenden Arbeiten des Gesamtvereins gedeckt werden. Die Abteilungen erheben dann aber einen zusätzlichen Beitrag, aus dem die Kosten der Abteilungen gedeckt werden.
  4. Es kann keinesfalls so sein, dass ein Teil des Vereins als Gesamtverein und eine Abteilung als gesonderte Sparte geführt wird.
  5. Die als Begründung für die geringeren Beiträge genannten Beitragsstrukturen in anderen Rugbyvereinen würden in gleicher Weise auch für die Hockey- und Tennisabteilung gelten, da es auch im näheren Umfeld des BTHV Hockey- und Tennisvereine gibt, die erheblich niedrige Beiträge von ihren Mitgliedern erheben.
  6. Durch die separate Buchführung der Rugbyabteilung wird dem Vorstand jegliche Einflussnahme auf die Rugbyabteilung entzogen. Damit verbunden ist auch die fehlende Beratung über die Entwicklung der Rugbyabteilung und die Durchführung von Veranstaltungen, z. B. auch größere Rugbyturniere für Erwachsenenmannschaften, die es im BTHV noch nicht gibt.
  7. Die Ausgaben der Rugbyabteilung unterliegen keiner Kontrolle durch den Gesamtvorstand. Sie können daher eigenmächtig erfolgen und werden lediglich durch den Finanzvorstand kontrolliert.
  8. Die Rugbyabteilung wird in ihrer Arbeit durch die Mitarbeiter in der Geschäftsstelle und durch die Platzwarte unterstützt. Für diese Arbeiten werden aus dem Rugbyetat 10 % der Mitgliedsbeiträge umgebucht. Dies entsprach 2018 bei Mitgliedsbeiträgen von ca. 14000 Euro einem Betrag von 1400 Euro. Die durch die Rugbyabteilung entstandenen Kosten wurden durch diesen Beitrag in keiner Weise abgedeckt, so dass die Rugbyabteilung durch den Gesamtverein mitfinanziert wurde, ohne dass der Gesamtverein ein Mitspracherecht über die Rugbyabteilung hatte.
  9. Inzwischen haben sich die Leistungen für die Mitglieder der Rugbyabteilung durch die Einstellung eines neuen hauptamtlichen Trainers im Vergleich zu den ersten Jahren auch verbessert.

Aus den genannten Gründen ist es sinnvoll, dass die Rugbyabteilung wie die Hockey- und Tennisabteilung mit den gleichen Rechten und Pflichten als gleichberechtigte Abteilung geführt wird.

Bonn, 25.2.2022

Bungart, K. und G. Christen, L. Dreyer, E. Kuhlmann, R. und J. Schmüser, U. Schwarting, G. und N. Veith

 

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