Bekanntlich wurde der DHB 1909 im Hotel Königshof gegründet. Seitdem sind 113 Jahre vergangen und viel passiert. Allerdings noch nie, was jetzt beschlossen wurde. Bekanntlich hatte der BTHV gegen die Entscheidung des WHV, den Aufsteiger aus der Regionalliga in die 2. Bundesliga Halle per Quotientenregelung zu ermitteln, geklagt. Das WHV Schiedsgericht hat der Klage recht gegeben und entschieden – nicht der Club Raffelberg sondern der BTHV ist Aufsteiger – eine schallende Ohrfeige für die Funktionäre des WHV. Der hatte dann beim Bundesschiedsgericht Einspruch eingelegt. Die Entscheidung wollte der WHV aber nicht abwarten – vermutlich aus guten Grund. Und wurde anderweitig aktiv.
So gibt es jetzt nach vielen Gesprächen und Verhandlungen eine andere Lösung, die einmalig ist: in einem Best of 3 wird der Aufsteiger ermittelt. Im weitesten Sinne sicherlich eine sportliche Lösung, wobei man aber auch die Frage stellen darf: kann man die Entscheidung eines Gerichtes einfach außer Kraft setzen?? Als Präzedenzfall ein gutes Beispiel für Funktionäre, sich nicht an Urteile zu halten – wenn sie einem nicht passen.. Und wozu dann überhaupt noch ein WHV Schiedsgericht??
Festzuhalten bleibt aber auch: Vielleicht waren der CR und BTHV in dieser Sache nicht ganz fehlerfrei. Auslöser, Verursacher und Alleinschuldiger aber ist ohne Zweifel der WHV. Das Desaster haben fehlende Leitlinien zu Corona in Form der entsprechenden Spielordnung verursacht, die in allen anderen Landesverbänden des DHB selbstverständlich sind. Leider braucht es wohl bis zu dieser Erkenntnis beim WHV auch nach 6 Monaten noch Zeit – wie auch personelle Konsequenzen.
Kay Milner
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