Adventsmenü Gastro
Fitnessplan Erwachene
Liebe Mitglieder,
hier aktuell vier Infos:
1)ADVENTSANGEBOT DER GASTRONOMIE
Die Gastrobetriebe werden sicherlich auch im Dezember geschlossen bleiben. Unsere Gastro bietet aber eine tolle Karte als TAKE-AWAY für die ganze Familie an den kommenden drei Adventswochen an – Abholung immer Sa. zwischen 10 und 12 Uhr – Bestellung bis Donnerstag Mittag. Nähere Infos siehe Anlage.
2) Auslegung der Corona-Schutzverordnung, hier: Tätigkeit von Übungsleiter*innen und Trainer*innen
Untenstehend eine Information des Landessportbundes NRW:
Gestern Abend (19.11.2020) haben wir ein Schreiben des Gesundheitsministeriums erhalten, dass unmissverständlich klarstellt, dass – anders als in unserem letzten Update geschrieben – jegliche Anleitung in Präsenz beim Sporttreiben untersagt ist (also z. B. ein Tennislehrer mit einem Tennisschüler), egal um welche Art (hauptberuflich, nebenberuflich, ehrenamtlich) von Übungsleiter*in oder Trainer*in es sich handelt. Das Ministerium macht deutlich, dass § 7 „außerschulische Bildung“ insoweit § 9 „Sport“ der CSchVO vorgeht. Wir zitieren: „Danach kommt es nur darauf an, ob (…) im Rahmen der Tätigkeit der/des Trainerin/Trainers/Übungsleiterin/Übungsleiters Fähigkeiten und Fertigkeiten vermittelt werden, die die ´trainierte´ Person erlernen, verbessern etc. soll. (…) Die Ausnahme ´Individualsport´ soll vom Sinn und Zweck der Verordnung wirklich nur die individuelle sportliche Aktivität von den Untersagungen ausnehmen und erlaubt es, dies notfalls auch zu zweit zu machen. Alles andere (…) ist aktuell grundsätzlich unzulässig.“ Ausgenommen davon ist nur das zulässige Training von Kadersportler*innen. Bei allem möglichen Unmut über diese erneute Wende bitten wir Sie, Ihre Vereine entsprechend zu informieren und zur Beachtung anzuhalten, damit dort kein Schaden durch mögliche Ordnungswidrigkeiten in diesem Zusammenhang entsteht.‘ Weiterlesen →