Jetzt haben sie es also geschafft: Die 2. Hockeyherren des KKHT sind vorzeitig in die
Oberliga aufgestiegen und das mit einer sehenswerten Bilanz von bisher 13 (zum Teil
Kanter-)Siegen in 13 Spielen. Dieser Aufstieg war eigentlich schon in der letzten gespielten Saison 2019 / 2020, die allerdings einen Spieltag vor dem Saisonende wegen Corona beendet wurde, geplant. Da stand Schwarz-Weiß Köln mit einem Punkt Rückstand auf dem zweiten Tabellenplatz hinter dem MSC, der allerdings ein Spiel, das für den letzten Spieltag terminiert war, vorgezogen und gewonnen hatte. Da machte der Sportwart des Westdeutsche Hockey-Verbands Matthias Hecker die KKHT-Aufstiegshoffnungen zunichte und wertete den aktuellen Stand. SchwarzWeiß sah sich ungerecht behandelt, legte einen Einspruch ein, schlug vor, entweder die vorzeitig gespielte Begegnung des MSC nicht zu werten oder hilfsweise den Quotienten von
Punkten und absolvierten Matches anzuwenden. In beiden Fällen wäre Schwarz-Weiß Köln in die Oberliga aufgestiegen. Doch der Protest wurde vom Zuständigen Ausschuss abgewiesen und die Einspruchsgebühr vom WHV einbehalten.
Jetzt ergab sich für den BTHV Bonn in der 1. Regionalliga West der Herren eine ähnliche Situation: Er hatte – unverschuldet – ein Spiel weniger als der Club Raffelberg, der deshalb als Aufsteiger in die 2. Bundesliga erklärt wurde, weil bei ihm der Quotient ermittelt wurde, der um 0,08 % besser war, als der der Bundehauptstädter. Zwei gleich gelagerten Fälle wurden also unterschiedlich gehandhabt! Nun könnte man natürlich annehmen, dass selbst WHV-Funktionäre nicht davor gefeit sind, auch mal aus Fehlern zu lernen. Man könnte aber auch behaupten, dass es sich um reine Willkür handelt, weil derjenige, der einen Präzedenzfall geschaffen hat, diesen bei einem ähnlich gelagerten Fall nicht anwendet, gemäß dem Motto „Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern?“ Mit Sportlichkeit und Fairness hat ein solches Verhalten allerdings nichts zu tun.
Herbert Bohlscheid