Liebe Mitglieder, Freunde und Freundinnen des BTHV!
Auch wir als Verein sind aufgefordert, uns an die aktuelle Coronaverordnung vom 30.10.2020 zu halten. Diese verlangt von uns, dass der Verein ab Montag, 02.11.2020 den Regularien folgt. Dies gilt nicht nur für alle sportlichen Aktivitäten, sondern ebenso für die Gastronomie.
Der BTHV schließt demzufolge seine Sportanlage und die Gastronomie zum oben angegebenen Termin. Die Gastronomie bietet selbstverständlich, wie vordem geschehen, einen Außer-Hausverkauf an.
Die Diskussion, ob Tennisspiel zum erlaubten Individualsport gehört, ist ggf. nicht abschließend beantwortet. Paragraf 9, Abs. 1. der Coronaverordnung vom 30.10. NRW formuliert hier nicht expressis eine Ausnahme:
Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist bis zum 30. November 2020 unzulässig. Ausgenommen ist der Individualsport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes außerhalb geschlossener Räumlichkeiten von Sportanlagen. Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen einschließlich Räumen zum Umkleiden und zum Duschen von Sportanlagen durch mehrere Personen gleichzeitig ist unzulässig.
Sollte es dazu noch Präzisierungen geben, wird hier zeitnah informiert.
Für Verein und Gastronomie bedeutet der neuerliche Lockdown eine ernstzunehmende Belastung. Sicherlich sind die Folgen für die Gastronomie zumindest teilweise durch die 75% Entschädigung des Umsatzes des Vorjahresmonats kompensiert, allerdings unterbricht der neuerliche Lockdown die gerade erreichte Kontinuität der Geschäftstätigkeit unseres Gastronomen. Unabhängig davon werden wir erst recht die Terrasse wintertechnisch ertüchtigen, um eine Bewirtung innerhalb bestehender Hygieneverordungen anzubieten.
Der BTHV verliert durch die einmonatige Unterbrechung nicht nur sportliche, sondern diesmal ganz besonders auch seine finanziellen Errungenschaften. Wichtige Einnahmen fallen durch den Stillstand weg, Kosten fallen weiterhin im erheblichen Umfang an. Dies zu einem Zeitpunkt, in dem wir gerade die Sanierung des Kunstrasens fertiggestellt haben und mit dem Bau der Traglufthalle ein erhebliches finanzielles Risiko eingegangen sind, das sich letztlich erst rechnet, wenn wir die Halle auch vermieten können. Eine durch die Genehmigungsbehörden verursachte Unterbrechung der Bauarbeiten bis Anfang November fällt aufgrund des Lockdowns nun nicht mal mehr ins Gewicht.
Der Vorstand tagt in Zukunft wieder vierzehntätig und virtuell, um allen aktuellen und zusätzlichen Fragestellungen gerecht zu werden.
Die Geschäftsstelle ist ab Montag teilweise vor Ort besetzt und teilweise im Homeoffice. Alle Anfragen können per Mail und telefonisch jederzeit gestellt werden. Wir bitten darum, die Geschäftsstelle nur in absoluten Ausnahmefällen persönlich aufzusuchen.
Unsere festangestellten Mitarbeiterinnen werden aller Voraussicht nach wieder in die Kurzarbeit gehen. Die HockeytrainerInnen werden ihr Training wieder digital anbieten.
Wir bitten unsere Mitglieder, ebenso wie im vorherigen Lockdown, Solidarität mit ihrem Verein zu beweisen und ihm finanziell und personal die Treue zu halten. Dies garantiert den Fortbestand eines Traditionsvereins mit der gewohnten Leistung und im gewohnten Umfang und sichert vor allem den Arbeitsplatz unserer über vierzig MitarbeiterInnen.
Der Vorstand des BTHV