Hier der Beschluss des Bonner Krisenstabes. Zusammengefasst: bis 26.4. keine Änderungen für den Sport.
‘Der Corona-Krisenstab der Stadt Bonn hat in seiner heutigen Sondersitzung beschlossen, die seit dem 31.03.2021 gültige Allgemeinverfügung, die mit Ablauf des 18.04.2021 außer Kraft tritt, nicht zu verlängern und die Regelungen des § 16 Abs. 2 CoronaSchVO NRW zurückzunehmen. Damit greifen dann wieder die Regelungen der Notbremse in § 16 Abs. 1 CoronaSchutzVO NRW, weshalb sich nach der ab dem 19.04.2021 gültigen Fassung der CoronachutzVO NRW, die mit Ablauf des 26.04.2021 außer Kraft tritt, für den Sport in Bonn keine Änderungen ergeben.