Neue Coronaschutzverordnung NRW ab 28.12. – mit wichtiger Änderung

Liebe Mitglieder,

von morgen (28.12.2021) an können „Innenräume von Sportstätten“ (somit auch Tennis- und Hockeyhallen) nur noch von immunisierten Personen genutzt und besucht werden, die zusätzlich einen anerkannten negativen Schnelltestnachweis mit sich führen, der nicht älter als 24 Stunden ist (n. §4 (3) CorSchVO)“. Die neue Verordnung kam über die Feiertage und wir können daher erst heute so kurzfristig informieren.

Die Testnachweise und Immunisierungen werden bitte vor der Nutzung der Tennishallen an folgende E-Mailadresse gesendet: platzbelegung@bthv.de

Zusätzlich müssen die Test- und Immunisierungsnachweise immer mitgeführt werden. Liegt uns Ihr Immunisierungsnachweis bereits aus vorangegangenen Buchungen vor, muss dieser nicht erneut vorgelegt werden

Für die Nutzung der Hockeyhalle sind die Nachweise beim jeweiligen Trainer vorzuzeigen.

Wir bittend dringend um Beachtung und um die Mitarbeit aller, damit wir die Regelungen so effizient wie möglich umsetzen können. Die Vorschriften sind zwingend einzuhalten. Wir werden die Einhaltung kontrollieren. Die Nichteinhaltung führt zum Ausschluss der Hallennutzung.

Wir bemühen uns gerade, erneut ein Testzentrum im BTHV einzurichten und stehen da in aussichtsreichen Verhandlungen. Aktuell werden wir auch immer auf der BTHV-Homepage informieren.

Viele Grüße

Geschäftsstelle BTHV

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