Liebe Vereinsvertreter*innen,
die neue seit dem 15.05.2021 gültige CoronaSchVO sieht weitreichende Lockerungen für den Sport vor, sobald die regionale 7-Tage-Inzidenz fünf Werktage hintereinander unter 100 liegt, da dann die Bundesnotbremse außer Kraft tritt. Uns erreichen zahlreiche Rückfragen, ab wann was genau gilt, und was dann erlaubt ist und was nicht. An dieser Stelle daher folgende Info über die konkrete Vorgehensweise:
Das Land NRW wird in einer offiziellen Verfügung an die Stadt Bonn den genauen Tag festlegen, ab wann die Lockerungen für die Stadt Bonn gelten. Sobald diese Verfügung vorliegt, wird das Sport- und Bäderamt an alle Vereine eine offizielle Mitteilung verschicken, ab welchem Tag die neuen Regelungen gelten. In dieser Mail wird dann auch genau drinstehen, was im Detail erlaubt sein wird und was nicht. Weiterlesen