Tennis: 2025 Sommer – namentliche Meldungen sind ONLINE

Sehr geehrte Damen und Herren,
 
die namentlichen Meldungen für die Mannschaften des Sommer 2025 sind nun im Internet eingestellt.
 
Geben Sie die Informationen bitte an die zuständigen Personen in Ihrem Verein weiter!
 
BITTE BEACHTEN!
Änderungen der Reihenfolgen sind NICHT MEHR möglich!
 Nachmeldungen einzelner Spieler sind lediglich nach den Kriterien im § 16 der TVM-WspO noch bis zum 17. April 2025 möglich.
 
§ 16 Nachmeldungen
„Nachmeldungen einzelner Spieler sind nicht zugelassen. Allerdings können bis 7 Tage nach Veröffentlichung der Mannschaftsmeldung Ausnahmen gebührenpflichtig zugelassen werden, wenn der nachzumeldende Spieler in einer der beiden letzten Spielzeiten (Sommer oder Winter) in einer Mannschaftsaufstellung des gleichen Vereins aufgeführt war.
NEU: Spieler mit einer erstmaligen Spiellizenz nach § 4(6) Satz 3 bis 6 können zudem in der Sommersaison im Zeitraum 1.5. bis 25.08. an die letzte Meldeposition einer Altersklasse nachgemeldet werden. (Formular bitte bei der Geschäftsstelle anfordern!)

 Im Jugendbereich können Ausnahmen auf Bezirksebene zugelassen werden, dies durch Beschluss des Verbandsjugendausschusses.“

Gebührenordnung
§ 16 Nachmeldungen einzelner Spieler (Jugend die Hälfte)
Kreis- und Bezirksligen pro Spieler € 50,00
Verbandsligen pro Spieler € 75,00
Oberligen pro Spieler € 100,00
Nachmeldung von Neuanträgen n. §4 (6), Satz 3ff. im Zeitraum 01.05. bis 25.08. keine Gebühr

 

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
Wir wünschen allen teilnehmenden Mannschaften einen guten Saisonverlauf!
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Ihr TVM-Team
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Tennisverband Mittelrhein e.V.
Merianstr. 2-4, 50769 Köln
Tel. Zentrale:     +49 221/789 556 0
Fax:                   +49 221/789 556 10 

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