Sehr geehrte Damen und Herren,
die namentlichen Meldungen für die Mannschaften des Sommer 2022 sind nun im Internet eingestellt.
Geben Sie die Informationen bitte an die zuständigen Personen in Ihrem Verein weiter!
BITTE BEACHTEN!
Änderungen der Reihenfolgen sind NICHT MEHR möglich!
Nachmeldungen einzelner Spieler sind lediglich nach den Kriterien im § 16 der TVM-WspO noch bis zum 14.April 2022 möglich.
§ 16 Nachmeldungen
„Nachmeldungen einzelner Spieler sind nicht zugelassen. Allerdings können bis 7 Tage nach Veröffentlichung der Mannschaftsmeldung Ausnahmen gebührenpflichtig zugelassen werden, wenn der nachzumeldende Spieler in einer der beiden letzten Spielzeiten (Sommer oder Winter) in einer Mannschaftsaufstellung des gleichen Vereins aufgeführt war.
NEU: Spieler mit einer erstmaligen Spiellizenz nach § 4(6) Satz 3 bis 6 können zudem in der Sommersaison im Zeitraum 1.5. bis 25.08. an die letzte Meldeposition einer Altersklasse nachgemeldet werden. (Formular bitte bei der Geschäftsstelle anfordern!)
Im Jugendbereich können Ausnahmen auf Bezirksebene zugelassen werden, dies durch Beschluss des Verbandsjugendausschusses.“
Gebührenordnung
§ 16 Nachmeldungen einzelner Spieler (Jugend die Hälfte)
Kreis- und Bezirksligen pro Spieler € 50,00
Verbandsligen pro Spieler € 75,00
Oberligen pro Spieler € 100,00
Nachmeldung von Neuanträgen n. §4 (6), Satz 3ff. im Zeitraum 01.05. bis 25.08. keine Gebühr
Mit freundlichen Grüßen
TENNISVERBAND MITTELRHEIN
Geschäftsstelle